Neue Grundsteuer ab 2025: Was Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen
- Jonas Happe
- 4. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bislang geltende Einheitswert‑Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig – weil sie zu große Ungleichheiten erzeugte. Der Gesetzgeber musste bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen, die eine verfassungskonforme Bewertung gewährleistet. Das Gesetzespaket zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts greift ab 1. Januar 2025. In vielen Bundesländern wurden bereits Bescheide verschickt oder Vorbereitungen getroffen.
Was ändert sich konkret?
1. Neuer Bewertungsstichtag & neue Bemessungsgrundlage
Die Immobilien werden auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet. Die alten Einheitswerte verlieren damit ihre Anwendung
2. Messzahl, Hebesatz & Kommune spielen größere Rolle
Die Bemessung geschieht über einen Steuermessbetrag, der dann mit einem kommunalen Hebesatz multipliziert wird
3. Unterschiedliche Modelle in den Bundesländern
Nicht alle Bundesländer nutzen dasselbe Modell. Einige setzen auf das Bundesmodell, andere auf eigene Landesmodelle.
Welche Auswirkungen können auftreten?
• Steigerung der Steuerlast: In vielen Fällen kann die neue Grundsteuer höher ausfallen – in manchen Städten sogar 2‑ bis 4‑fach.
• Verzögerungen & Unklarheiten: Einige Kommunen haben den Versand der neuen Bescheide verzögert.
• Klagewellen & Rechtsunsicherheiten: Mehrere tausend Eigentümer haben bereits Klagen eingereicht.
• Umlegung auf Mieter: Für vermietete Immobilien kann ein Teil der Belastung über Betriebskosten umgelegt werden.
• Gerechtigkeitsgewinn: Ziel der Reform war es, eine zeitgemäßere und gerechtere Besteuerung zu schaffen.
Was Sie jetzt tun sollten (To‑Do für Eigentümer)
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Maßnahmen im Umgang mit der neuen Grundsteuer:
Maßnahme | Begründung |
Prüfen Sie Ihren neuen Bescheid aufmerksam | Überhöhungen, fehlerhafte Flächenangaben, falsche Bewertungsgrundlagen kommen vor |
Widerspruch einlegen | In vielen Fällen ist innerhalb von 4 Wochen Einspruch möglich. |
Hebesatz der Kommune im Blick behalten | Unterschiedliche Hebesätze führen zu großen regionalen Unterschieden |
Vergleich mit bisherigen Steuerlasten ziehen | So sehen Sie, ob Sie stärker betroffen sind |
Für Vermieter prüfen, wie viel umgelegt werden darf | Nur zulässige Kosten dürfen weiterbelastet werden |
Fazit
Die Reform der Grundsteuer 2025 ist ein Meilenstein – aber auch eine Herausforderung. Wer gut informiert ist und schneller reagiert, kann Risiken minimieren und Entscheidungen mit Weitsicht treffen.
Als Makler und Beraterregion in Hohenlohe stehen wir Ihnen kompetent zur Seite – bei der Einschätzung Ihrer Steuerlast, bei Kalkulationen für Kauf und Verkauf und in Gesprächen mit Gemeinden.



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